0% Mehrwertsteuer ab 01.01.2023

Wer erhält die 0% Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen?

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie hat die Regierung beschlossen, eine befristete Null-Prozent-Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen einzuführen. Dies gilt für alle Photovoltaikanlagen, die bis zum 31. Dezember 2023 installiert werden.

Diese Maßnahme soll den Ausbau erneuerbarer Energien und den Einsatz von Photovoltaikanlagen fördern. Durch die Null-Prozent-Mehrwertsteuer können Bürger und Unternehmen bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage erhebliche Einsparungen erzielen.

Wer eine Photovoltaikanlage kaufen möchte, sollte die Chance nutzen und die Mehrwertsteuer-Ersparnis nutzen, um sich unabhängiger von steigenden Strompreisen zu machen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Es ist zu beachten, dass es bestimmte Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Null-Prozent-Mehrwertsteuer gibt, wie z.B. die Verwendung eines qualifizierten Installateurs. Es lohnt sich daher, sich bei einem Experten für Photovoltaikanlagen beraten zu lassen, um die besten Optionen und die Voraussetzungen für die Null-Prozent-Mehrwertsteuer zu erfahren.

Die 0% Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen steht allen Personen und Unternehmen zur Verfügung, die eine Photovoltaikanlage kaufen und installieren lassen, solange die Anlage bis zum 31. Dezember 2023 installiert wird. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe oder Art des Gebäudes, für das die Photovoltaikanlage installiert wird, und unabhängig von der Verwendung des produzierten Stroms (z.B. für den Eigenbedarf oder für den Verkauf an das Stromnetz).